{"id":30282,"date":"2023-05-16T09:34:09","date_gmt":"2023-05-16T07:34:09","guid":{"rendered":"https:\/\/christian-public-affairs.org\/?p=30282"},"modified":"2023-05-16T09:49:02","modified_gmt":"2023-05-16T07:49:02","slug":"175-jahre-bundesverfassung-der-schweizerischen-eidgenossenschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christian-public-affairs.org\/de\/175-jahre-bundesverfassung-der-schweizerischen-eidgenossenschaft\/","title":{"rendered":"175 Jahre Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft"},"content":{"rendered":"<p><em>Autor: Heiner Studer, alt Nationalrat. Rede anl\u00e4sslich der Generalversammlung von CPA, am 11. Mai 2023.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\"><b>Grunds\u00e4tzliches<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Einer der Merks\u00e4tze aus dem Franz\u00f6sischunterricht an der Kantonsschule ist f\u00fcr mich der folgende: \u00abLa Constitution est le fondement de l\u2019Etat.\u00bb Auf Deutsch: \u00abDie Verfassung ist die Grundlage des Staates. Zu einem richtigen Staat geh\u00f6ren eine bestimmte Fl\u00e4che Land, Menschen, die das Land bewohnen sowie Souver\u00e4nit\u00e4t, das Selbstbestimmungsrecht dieses Staates. Alles, was zentral ist, ist in der Verfassung oder wie die Bundesrepublik Deutschland festh\u00e4lt, im Grundgesetz verankert. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Grunds\u00e4tzlich haben die Staaten eine Verfassung. Im Zentrum m\u00fcssen dabei die Rechte und Pflichten der Bewohnenden stehen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Grossbritannien kennt keine Verfassung; vielmehr entscheidet jeweils das Unterhaus (Parlament) verbindlich.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Es gibt L\u00e4nder, in denen es schwer ist, die Verfassung zu \u00e4ndern. So ist es in den USA. Ueber die Auslegung der Verfassung entscheidet das h\u00f6chste Gericht, der \u00abSupreme Court\u00bb. Dort ist es jeweils wichtig, welche Grundhaltung die verschiedenen Richterinnen und Richter vertreten. Weil in den USA die Mitglieder des \u00abSupreme Court\u00bb auf Lebenszeit gew\u00e4hlt werden, ist die jeweilige Wahl \u00fcblicherweise eine hochpolitische Angelegenheit.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde aufgrund der katastrophalen Erfahrungen der Nazizeit nach sehr sorgf\u00e4ltiger Ausarbeitung so konzipiert, dass es schwer ver\u00e4nderbar ist. Das Grundgesetz soll dauerhaft sein und parteipolitischen Stimmungen trotzen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">In Norwegen kann das Parlament (Storting) die Verfassung mit qualifizierter Mehrheit \u00e4ndern. Dabei kann die zweite und abschliessende Beratung erst in der nachfolgenden Wahlperiode durchgef\u00fchrt werden. Dies dient der Verhinderung von Schnellsch\u00fcssen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">In unserem Land braucht es f\u00fcr eine Aenderung der Bundesverfassung in einer Volksabstimmung bekanntlich die Mehrheit der abstimmenden Bev\u00f6lkerung und die Mehrheit der St\u00e4nde, wie die Kantone offiziell genannt werden. Da gibt es ein f\u00f6deralistisches Element: wenige grosse Kantone sollen nicht dominieren k\u00f6nnen. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: medium;\"><b>Bundesstaat eine historische Leistung<\/b><\/span><\/h3>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Vor der Bildung des Bundesstaates gab es den Staatenbund. Auf der Gesamtebene war dieser schwach. Es ging deshalb darum, dem Bund bestimmte Kompetenzen zu gew\u00e4hren, ohne die Kantone unn\u00f6tig einzuengen. Ein Grundsatz war und ist, das, was zu regeln ist, jeweils m\u00f6glichst nahe bei den Stimmberechtigten zu kl\u00e4ren. Kantone sollen nur das regeln, zu dem die Gemeinden nicht bef\u00e4higt sind und der Bund sollte nur dann etwas regeln, wenn die Kantone \u00fcberfordert sind. Dass das in der Praxis oft nicht geschieht, kann man verstehen. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: medium;\"><b>Zust\u00e4ndigkeiten gem\u00e4ss Bundesverfassung<\/b><\/span><\/h3>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Aufgrund des f\u00f6deralistischen Aufbaus unseres Landes ist der Bund dort gesetzgeberisch t\u00e4tig, wo ihn die Bundesverfassung beauftragt oder durch eine Kann-Bestimmung erm\u00e4chtigt. In den anderen Bereichen haben die Kantone die Kompetenz. So ist z.B. der Bund f\u00fcr den Tierschutz zust\u00e4ndig, die Kantone f\u00fcr den Menschenschutz. Als ich vor rund 20 Jahren Massnahmen gegen gef\u00e4hrliche Hunde beantragte, gab es da keine Bundeskompetenz. Viele Kantone nahmen hingegen ihre Kompetenzen wahr und versch\u00e4rften ihre Hundegesetze, jedoch kantonal unterschiedlich. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Jede gesetzliche Massnahme muss eine rechtliche Grundlage auf Verfassungsstufe haben. Allerdings \u00fcbergeht dies der Gesetzgeber immer wieder in Kenntnis der Rechtslage. Das ist unverzeihlich. So hatten die Einf\u00fchrung der Samenspende f\u00fcr lesbische Paare und die Einf\u00fchrung der embryonalen Stammzellenforschung keine verfassungsrechtliche Grundlage. Leider kann das Bundesgericht bei parlamentarischen Entscheiden nicht eingreifen. Die mehrfach verlangte Einf\u00fchrung der Verfassungsgerichtsbarkeit (auch mit einem Vorstoss des Schreibenden) scheiterte sp\u00e4testens beim St\u00e4nderat. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: medium;\"><b>Die Kirchen im Bundesstaat<\/b><\/span><\/h3>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Der 1848 gebildete Bundesstaat ist bewusst ein f\u00f6deralistischer Staat. Je nach Ort geh\u00f6rte man der R\u00f6misch-katholischen oder der Reformierten Kirche an. Da die Gegens\u00e4tze zwischen Katholiken und Reformierten eklatant waren, ging es u.a. darum, die verschieden gelagerten Kantone zu integrieren, indem man die Unterschiede ber\u00fccksichtigte. In der Schweiz geh\u00f6rte man der einen oder anderen Kirche an. Ueber lange Zeit waren 60% der Bewohnenden reformiert, 40% r\u00f6misch-katholisch. Aufgrund der bestehenden Unterschiede wurde bewusst auf Regelungen auf Bundesebene verzichtet.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Die R\u00f6misch-katholische Kirche war nie bereit, sich dem Staat unterzuordnen. In den ausgepr\u00e4gt reformierten Kantonen wurden die Reformierten Kirchen Staatskirchen. Die erste Bundesverfassung enthielt z.B. im Art. 41 die Gew\u00e4hrleistung, dass die christlichen Bewohnerinnen und Bewohner das Niederlassungsrecht in jedem Kanton erhielten, dass die freie Aus\u00fcbung des Gottesdienstes \u00abden anerkannten christlichen Konfessionen im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gew\u00e4hrleistet ist\u00bb (Art. 44) und dass alle Christen in jedem Kanton vor dem Gesetze gleich sind (Art. 48). Heute h\u00e4lt die Bundesverfassung lediglich fest, dass f\u00fcr die Regelung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Kirche und Staat die Kantone zust\u00e4ndig sind. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: medium;\"><b>Nie eine Trennung von Kirchen und Staat <\/b><\/span><\/h3>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Dies ist eine zentrale Feststellung. Eine Eidgen\u00f6ssische Volksinitiative f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Trennung von Kirche und Staat wurde am 2. M\u00e4rz 1980 von allen Kantonen und 78,7% der Stimmberechtigten abgelehnt. Die Regelungen in den einzelnen Kantonen sind sehr unterschiedlich. So gibt es Kantone, welche auch die Christkatholische Kirche anerkennen, sowie einzelne, welche die M\u00f6glichkeit der Anerkennung ausgeweitet haben. Genf und Neuenburg kennen in der Praxis eine Trennung, in Basel-Stadt sind die Aleviten anerkannt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">In einem Kanton anerkannt zu sein, bedeutet nicht unbedingt, staatliche finanzielle Unterst\u00fctzung zu erhalten. Im Gegensatz zu Kantonen mit einer Art Staatskirchen k\u00f6nnen in anderen Kantonen die anerkannten Kirchen von ihren Mitgliedern Kirchensteuern erheben. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: medium;\"><b>Kirchen damals und heute<\/b><\/span><\/h3>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Die erste Bundesverfassung f\u00fchrte zur Gleichberechtigung der Reformierten und Katholiken. Die geltende Bundesverfassung dient vor allem auch den Freikirchen. Die in der Bundesverfassung festgehaltene Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15), die Versammlungsfreiheit (Art. 22) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 23) sind von zentraler Bedeutung. Allerdings w\u00e4re es sehr w\u00fcnschenswert, wenn in unserer Bundesverfassung zumindest das christliche Erbe positiv erw\u00e4hnt w\u00fcrde. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: medium;\"><b>Folgerungen<\/b><\/span><\/h3>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Vieles deutet darauf hin, dass die Bedeutung der W\u00fcrde jeder Person und das gesellschaftliche Fundament der Ehe und Familie von einem christlichen Weltbild gepr\u00e4gt wurden. Auch staatspolitische Errungenschaften wie die Gewaltenteilung, der Rechtsstaat, die direkte Demokratie und wichtige Grundwerte wie Solidarit\u00e4t, das Gemeinwohl, das Wohl des Schwachen und die Bewahrung der Sch\u00f6pfung haben stark mit der christlichen Grundlage zu tun. Die Frage stellt sich, wie diese Werte heute wahrgenommen werden. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: medium;\"><b>Heutige Bundesverfassung 25 Jahre alt <\/b><\/span><\/h3>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Die geltende Bundesverfassung besteht seit 1998. Sie ist dieses Jahr 25 Jahre alt. Bei allem, was darin aus christlicher Sicht diskutabel ist, ist sie in ihrer Gesamtheit eine gute, tragf\u00e4hige Grundlage unseres Bundesstaates. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><span style=\"font-size: medium;\">Heiner Studer &#8211; <\/span><span style=\"font-size: medium;\">Begeisterter Mitgestalter unseres Staatswesens auf allen Ebenen: Gemeinderat. Grosser Rat, Nationalrat<\/span><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Autor: Heiner Studer, alt Nationalrat. Rede anl\u00e4sslich der Generalversammlung von CPA, am 11. 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