Die Position wird von Freikirchen.ch, der Schweizerische Evangelische Allianz (SEA-RES) und den Siebenten-Tags-Adventisten unterstützt.

Können Spenden an religiöse Vereine, also beispielsweise Kirchen ohne staatliche Anerkennung oder christliche Werke, von den Steuern abgezogen werden? Diese Frage klar zu beantworten, ist schwierig. Je nach Wohnkanton und je nachdem, was dieser unter kultischen und gemeinnützigen Aktivitäten eines Vereins versteht, ist die Abzugsfähigkeit von Spenden unterschiedlich. Deshalb fordert EVP Nationalrat und SEA-Vorstandsmitglied Marc Jost gemeinsam mit weiteren Parlamentariern aus der Mitte, der EDU, der SVP und der FDP vom Bundesrat eine Klärung.

Mit dem Postulat «Abzugsfähigkeit von Spenden an Vereine mit gemischten Zwecken» fordern neun Nationalräte, die verschiedenen kantonalen Praktiken bezüglich der Abzugsfähigkeit von Spenden an Vereine mit gemischter Zwecksetzung (teils gemeinnützige, teils kultische Zwecke) darzulegen. Der Bundesrat soll dies dem Umgang mit Spenden an die Landeskirchen sowie der Handhabung in anderen europäischen Ländern gegenüberstellen. Zudem soll er darüber Stellungnehmen, ob es sinnvoll wäre, dass Spenden an Vereine mit gemischten oder kultischen Zwecken befreit werden.

Hintergrund ist die Benachteiligung des Status «Kultus» gegenüber der «Gemeinnützigkeit» oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften. Dies widerspricht der Gleichbehandlung und ist eine Benachteiligung der nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und religiösen Vereine, zum Beispiel evangelische Freikirchen sowie Hilfs- und Sozialwerke oder Jugendorganisationen. So wird es für Spenderinnen und Spender solcher Gemeinschaften und Organisationen je nach Kanton immer schwieriger, ihre Zuwendungen von den Steuern abzuziehen. Auch Mitgliedern von Freikirchen.ch und der SEA wurde in der Vergangenheit die Steuerabzugsfähigkeit schon abgesprochen. Dies ist umso stossender, als diese Gemeinschaften und Organisationen ein hohes gesellschaftliches Engagement erbringen und damit den Staat im Sozialbereich stark entlasten. «Die religiöse Gemeinschaften erbringen einen substanziellen Beitrag für nachhaltige Gesellschaftsentwicklung durch Gemeinschafts- und Sozialarbeit. Eine Studie rechnete zum Beispiel für das Jahr 2020, dass Freikirchen rund 180’000 Personen in der Schweiz unterstützten. Hochgerechnet haben die Angestellten zusammen mit Freiwilligen im Pandemiejahr den Staat im Sozialbereich um rund eine halbe Milliarde Franken entlastet», erklärt Peter Schneeberger, Präsident des Dachverbands Freikirchen.ch.


 

Aktualisierung: Am 27. September 2024 hat der Nationalrat das Postulat von Marc Jost zur Steuerabzugsfähigkeit von Spenden angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat muss nun in den nächsten zwei Jahren das Postulat durch einen Bericht umsetzen.

Siehe Medienmitteilung von Freikirchen.ch (30.09.24) und Artikel von der Schweizerischen Evangelischen Allianz (30.09.24).