Eine humanitäre Aktion für Langzeitbeziehenden

Die Stellungnahme wird von folgender Organisation unterstützt:
Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES

 

Factsheet und Stellungnahme zur Motion 21.3187 (Streiff) mit dem Titel : «Ausserordentliche humanitäre Aktion für Nothilfe beziehende Personen aus altrechtlichen Asylverfahren»


 

Ziel der Motion: eine bedingte Regularisierung der LAB aus dem altrechtlichen Verfahren.


 

FACTSHEET

Langzeitbeziehenden (LAB) = Personen, die Nothilfe seit mehr als 4 Quartalen beziehen oder deren Nichteintretens-Entscheid (NEE) oder Negativentscheid (NegE) seit mehr als 4 Quartalen rechtskräftig ist.

Altrecht = Asylantrag wurde vor dem 1.03.19 erstellt.

Zahlen (Q4 2021 – SEM):

2433 LAB (Langzeitbeziehenden)
87% der Nothilfebeziehenden waren zu diesem Zeitpunkt LAB
56 Mio. CHF Nothilfekosten (LAB und nicht LAB)

Herkunftsländer der LAB (Q4 2021 – SEM):
Eritrea: 12%
Äthiopien: 10%
Irak: 9,5%
Iran: 6%
Sri Lanka: 6%
Zudem sind 7% Tibeter (China, India, Nepal)

Situation der LAB: Sie leben in desperaten Verhältnissen unter dem Nothilferegime, meist in Rückkehrzentren, und das über Jahre hinweg.

Härtefalle: Einem LAB kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn sie sich nach Einreichung des Asylgesuchs mindestens seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, der Aufenthaltsort der betroffenen Personen den Behörden immer bekannt war und wegen der fortgeschrittenen Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt. Zudem müssen die Personen gültige heimatliche Reisedokumente vorlegen. Diese Auflagen bedeuten für viele eine beträchtliche Hürde, z.B. Reisedokumente auf ihren Botschaften zu erhalten (weil Rechtsstaatlich fragwürdig Staaten).

Präzedenzfälle: Die letzte schweizweite Regulierungsaktion war die «Humanitäre Aktion 2000 (auch HUMAK genannt). Ca. 16’000 Personen, mehrheitlich aus Sri Lanka und Ex Jugoslawien, erhielten eine vorläufige Aufnahme. Es gibt auch erfolgreiche kantonale Präzedenzfälle (ZB: ZH, 2017-2018).

 


 

STELLUNGNAHME – ARGUMENTE für die Annahme der Motion 21.3187:

• Ein strukturelles Problem
Altrechtliche LAB leben seit mindestens 4 Jahre (Asylantrag vor dem 1.03.19 / altes AsylG) in der CH. Deren Lebensbedingungen sind unzumutbar und unwürdig. Wie ein Bericht der eidg. Migrationskommission (2019) aufzeigt, sind diese Situationen gar nicht vorgesehen. Bei LAB, die nicht ausreisen können, ist das Nothilfe-Regime zu einem strukturellen Unrecht gewachsen. Das Nothilferegime ist für die LAB eine Sackgasse.

• Problematische Ursprungsländer
Eritrea ist Spitzenreiter bei den Nothilfe-Langzeitbeziehenden. Die Gründe sind bekannt: Niemand kehrt freiwillig in diese Diktatur zurück. 2020 wurde erstmals bewiesen, dass ein Eritreer, der aus der Schweiz zurückgewiesen wurde, nach seiner Ankunft am Flughafen gefoltert und danach ins Gefängnis eingesperrt wurde. Aufgrund der politischen Umstände ist der Iran für eine Rückkehr im Moment auch unzumutbar.

• Eine einmalige Aktion
Die Aktion gilt nur für LAB, die unter dem Altrecht behandelt wurden. Damit entsteht für neue abgewiesene Asylsuchende kein Anreiz, illegal in der CH zu bleiben.

• Voraussetzung müssen erfüllt werden
Die Regularisierung findet nur dann statt, wenn das bisherige Verhalten der Personen darauf schliessen lässt, dass sie willens und in der Lage sind, sich in der Schweiz zu integrieren. Dazu gehört, dass sie nicht straffällig geworden sind und sich eine Landessprache auf Niveau A2 angeeignet haben.

• Vorteilhafte Lösung für den Staatshaushalt
Finanziell würde sich eine Regularisierung sowohl für den Bund als für die Kantone lohnen, da diesen Menschen erlaubt würde, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, anstatt von der Nothilfe abhängig zu sein. Somit können auch zusätzliche Arbeitskräfte in Mangelberufen (Pflege, Gastro, etc.) einfliessen.

→ Aus diesen Gründen empfehlen wir, die Motion 21.3187 anzunehmen.

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